Immobilienbewertung Lemke
Ingenieurbüro für Immobilienbewertung

Cornelia Lemke
Dipl.- Wirt.- Ing. für Immobilienbewertung (FH)
Dipl.- Ing. für Vermessungswesen (FH)

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Sicherheit beim Hauskauf
Beurteilung von Sachverständigen

Beurteilung von Sachverständigen

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Von Dipl.-Wirt.-Ing. für Immobilienbewertung (FH) Cornelia Lemke

Definition Sachverständiger

Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess, dass heißt sie nehmen aufgrund ihrer Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen Sachverhalten eines speziellen Fachgebietes Stellung und erteilen fachlichen Rat, beantworten jedoch keine Rechtsfragen. Sie haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen und in einem Gutachten festzuhalten.

Der Begriff "Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt, das heißt, prinzipiell kann ihn jedermann verwenden. Doch eine Ausübung dieser Tätigkeit ohne hinreichende nachweisbare Qualifizierung wird von den Gerichten geahndet.

Sachverständigengruppen

Im Allgemeinen kann man folgende Sachverständigengruppen unterscheiden:

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist ein rechtlich geschützter Begriff. Diese Sachverständigen sind durch die hierfür zuständigen Behörden auf ihre persönlich Eignung und fachliche Qualifikation geprüft. Die Bestellung erfolgt in der Regel für begrenzte Zeiträume und jeweils für bestimmte Fachgebiete. Diese Sachverständigen unterliegen gleichzeitig einer regelmäßigen Überprüfung. Sie sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger ist ein für die Sachverständigen freiwilliges, jedoch gesetzlich geregeltes Qualitätssicherungssystem.

Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN 45013 oder DIN EN ISO/IEC 17024

Nach der DIN EN ISO/IEC 17024 bzw. DIN EN 45013 können Personen zertifiziert werden. Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren. In Deutschland ist der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) die oberste Hierarchiestufe der Zertifizierungsstellen. Der DAR wurde 1991 gegründet, um bestimmte Richtlinien und Zielsetzungen der EU-Kommission in Deutschland umzusetzen. Für den Bereich der Personalakkreditierung ist die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) mit Sitz in Frankfurt zuständig. Diese gliedert sich in einzelne Sektorkomitees für die verschiedenen Fachbereiche. Für den Bereich der Immobilienbewertung wurden drei Organisationen anerkannt: HypZert GmbH Berlin, IfS GmbH Köln und die WF-Zert GmbH Sinzig. Im Zuge der weiteren konsequenten Umsetzung der EU-Richtlinien wäre es möglich, dass zukünftig die Zertifizierten Sachverständigen DIN EN ISO/IEC 17024 bzw. DIN EN 45013 höher zu bewerten sein werden als die zuvor genannten öffentlich bestellten und vereidigten, da es sich bei diesen um eine rein nationale Prüfung von Sachverständigenqualifikationen handelt. Die Personalzertifizierung nach DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 basiert auf einem internationalen streng normierten Prüfungssystem, welches somit weltweit anerkannt ist.

Qualifizierte Sachverständige

Der qualifizierte Sachverständige hat eine entsprechende Eignung nachgewiesen durch die Absolvierung eines einschlägigen Hochschulstudiums in den Bereichen Architektur, Vermessungswesen, Bauingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften und verfügt über Sachverstand auf dem Sachgebiet der Immobilienbewertung, erworben durch ein Ergänzungsstudium der Immobilienbewertung (Hochschule Anhalt) oder durch anderweitige Qualifikationen. Des Weiteren verfügt der qualifizierte Sachverständig über eine ausreichende Berufserfahrung mit dem Interesse der ständigen Weiterbildung und Qualifizierung. Die Kenntnis des neuesten Standes der Wissenschaft und der dazugehörigen technischen Normen, sowie umfassende technische, wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind Grundvoraussetzung für die Sachverständigentätigkeit.

Verbandsgeprüfte/Zertifizierte Sachverständige durch verschiedene Institutionen

Dabei prüfen verschiedene Institutionen (z.B. Vereine, Verbände) die Qualifikationen der Sachverständigen in eigener Aufsicht, ohne die Akkreditierung durch die TGA (Trägergemeinschaft für Akkreditierung). Aufgrund des Fehlens einer staatlich übergeordneten Überwachung und Qualitätsprüfung kann es zu fachlichen und qualitativen Unterschieden der Sachverständigeneignung kommen, die im Voraus einer Auftragserteilung kaum nachweisbar sind.

Beurteilungskriterien

Zur Einschätzung eines Sachverständigen dienen folgende Kriterien:

  • Nachweis der Qualifikation des Sachverständigen: Öffentliche Bestellung durch eine dafür zugelassene Kammer, Abschluss an einer anerkannten Hochschule, Universität oder Akademie, Zertifizierung nach DIN EN 45013 oder DIN EN ISO/IEC 17024

  • Die Qualifikationen von verbandsgeprüften/zertifizierten Sachverständige durch verschiedene Institutionen sind insbesondere zu prüfen.

  • Neutralität, Objektivität, Unbestechlichkeit und Vertraulichkeit sind wesentliche ideelle Anforderungen an die Tätigkeit des Sachverständigen

  • Allgemeine Fragen zum Wesen des Verkehrswertes oder der Verkehrswertermittlung sollte ein ausgebildeter, fachkundiger Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ohne Umschweife, ausführlich und für jedermann verständlich beantworten können.

  • Außerdem sollte ein potentieller Auftraggeber die tatsächlich Arbeit des Sachverständigen vorab einsehen. Ein guter Sachverständiger bietet seinen potentiellen Kunden den Einblick in ein anonymisiertes Mustergutachten, welches vom Aufbau und Layout dem zu erwartenden Gutachten entspricht. Damit kann sich der Auftraggeber vor Auftragserteilung einen Überblick über die Arbeitsweise des Sachverständigen verschaffen.