Immobilienbewertung Lemke
Ingenieurbüro für Immobilienbewertung

Cornelia Lemke
Dipl.- Wirt.- Ing. für Immobilienbewertung (FH)
Dipl.- Ing. für Vermessungswesen (FH)

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Verkehrswert-
gutachten

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Verkehrswertbegriff
Rechtliche Grundlagen
Bewertungsverfahren

Verkehrswertbegriff

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Der Verkehrswertbegriff ist im § 194 BauGB definiert. Darin heißt es:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Neben der „Legaldefinition“ im BauGB ist der Verkehrswert ein Rechtsbegriff, der durch zahlreiche Rechtentscheidungen nahezu lückenlos beschrieben wird. In der Wirtschafts- und Rechtsordnung hat der Verkehrswertbegriff breite Anerkennung als Marktwert gefunden . „Der Verkehrswert ist materiell mit dem Marktwert identisch.“ Der Verkehrswert bzw. Marktwert kann als der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielende Kaufpreis (most probable selling price) verstanden werden .

Ziel der Immobilienbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes als Marktwert für ein bestimmtes Wertermittlungsobjekt. Im Idealfall entspricht der ermittelte Verkehrswert (Marktwert) dem tatsächlich erzielbaren bzw. erzielten Verkaufspreis (Marktpreis).